Familienausflug zum Notar

An einem wundervollen, sonnigen Tag letzter Woche haben meine Frau und ich gemeinsam die Kinder aus dem Kindergarten abgeholt. Danach sind wir in die Stadt gefahren, haben alle zusammen Leberkäs-Semmeln gegessen und sind anschließend zum Notar marschiert. 🙂

Wir haben sehr kurzfristig noch einen Notartermin für die Eintragung der Grundschuld für die eigentliche Baufinanzierung bekommen, unmittelbar danach fand noch der Banktermin (Unterschrift des Darlehensvertrags) statt. Die Kinder haben vorbildlich mitgemacht und wurden sowohl beim Notar als auch bei der Bank mit Gummibärchen und Keksen überfüttert verwöhnt. Zur kurzfristigen „Sedierung“ hatte ich ein Tablet mit kurzen Kinderfilmen dabei. In der einen Ecke vom großen Konferenztisch saßen die Kinder und es lief „Biene Maja“, in der anderen Ecke saßen die Erwachsenen und es lief „Grundschuld“.. 😉

Ein etwas „anderer“ Familienausflug…

Blind Date

In den letzten Wochen hatten wir zwei „Blind Dates“: das Kennenlernen unserer beiden Nachbar-Familien. Mit dem Unterschied, dass man bei einem „normalen“ Blind Date entscheiden kann, ob man sich auf eine gemeinsame Zukunft einlässt – die Nachbarn dagegen stehen aber schon fest. Um so spannender war es also, wen man da nun in einem Café in der Nähe des Baugebiets trifft. Wie viele Kinder? Wie alt? Wie locker?

Wir waren nach beiden „Dates“ jedenfalls erleichtert und davon überzeugt, mit den künftigen Nachbarn sehr gut auskommen zu können. 🙂

Geblitzt?

Über Silvester waren wir in Österreich auf einer Hütte. Nach unserer Rückkunft Anfang Januar hatten wir Post im Briefkasten – von der zuständigen Oberjustizkasse.

„Mist – glaubst Du wir wurden irgendwo geblitzt?“ fragte meine Frau gleich. Zum Glück war es aber „nur“ die Rechnung für die Auflassungsvormerkung im Grundbuch… 😉

Vorlesestunde(n)

Heute war Notartermin. Und meine Erwartungen wurden alles andere als erfüllt…

Beginnen wir mit dem Vertrag. Eine Mitarbeiterin des Notariats fragte mich bei Ankunft, ob sie mir den Vertrag noch mal ausdrucken solle. Ich lehnte dankend ab – schließlich hatte ich den aktuellen Vertragsentwurf schon vor Wochen ausgedruckt und in meiner Mappe dabei.

Wie sich dann während der Vorlesestunde herausstellte, war der mir zuletzt zugesendete Entwurf an vielen Stellen geringfügig geändert worden. Meistens waren das nur korrigierte Rechtschreib-/Tippfehler oder kleinere Klarstellungen. Dafür, dass der Notar am Ende 44,- € netto für Dokumenten-, Post- und Telefongebühren kassiert hätte ich eigentlich erwartet, zumindest noch mal per E-Mail den aktualisierten Vertrag vorab zu bekommen.

Beim Vorlesen wurde dann eine Seite komplett vergessen (stellte sich erst eine halbe Seite später heraus, als die Vertreterin der Stadt und ich beide nicht mehr mitkamen)… 🙄

Mein Highlight war dann aber, als etwa bei Seite 20 (von knapp 30) die Vertreterin der Stadt die Vorlesung kurz unterbrach: „Ach ja, an dieser Stelle müssten wir dann noch den Hinweis einfügen, dass der Käufer über die Entscheidung des Stadtrats von Vorgestern informiert ist…“. Dieser besagte Stadtratsbeschluss betrifft uns indirekt (hat etwas mit dem Gesamtenergieverbrauch der Siedlung zu tun). Mein Verständnis war ja eigentlich, dass der Vertrag erst ausgehandelt und beim Notar schließlich „nur“ noch beurkundet wird.

Was soll’s. Wir hätten an der Stelle natürlich abbrechen können, an der Sache hätte das aber nichts geändert. Also haben wir in den sauren Apfel gebissen und die aufgenommene Änderung nach kurzer Prüfung spontan akzeptiert. Die genaue Formulierung war ohnehin praktisch nur informativ.

Die Urkunde mitsamt der Kostennote kamen schon drei Tage später per Post. Bei der Rechnung bin ich auch erst mal stutzig geworden. Ich hatte vorab ausgerechnet, mit welchen Notargebühren wir rechnen dürfen (geht z.B. hier). Leider ging die Rechnung nicht auf – beim „Geschäftswert“ war der Kaufpreis unseres Grundstücks plötzlich um 50% höher.

Zuerst dachte ich, dass da ein Fehler unterlaufen sei und wollte schon fast beim Notariat nachfragen. Eine kurze Recherche hat aber ergeben, dass das Vorkaufsrecht der Stadt nach §51 Abs. 1 GNotKG mit 50% des Kaufpreises bewertet wird. Im Nachhinein bin ich sogar froh, dass die mit 20% zu bewertende Bauverpflichtung da nicht auch noch draufgerechnet wurde… 😥

Ironie am Rande: einige Wochen später traf die Rechnung vom Grundbuchamt ein. Dort wurde der Kaufpreis „nur“ aufgrund der Bauverpflichtung nach §50 (3) GNotKG mit 20% Aufschlag bewertet. Glück gehabt?