Vorlesestunde(n)

Heute war Notartermin. Und meine Erwartungen wurden alles andere als erfüllt…

Beginnen wir mit dem Vertrag. Eine Mitarbeiterin des Notariats fragte mich bei Ankunft, ob sie mir den Vertrag noch mal ausdrucken solle. Ich lehnte dankend ab – schließlich hatte ich den aktuellen Vertragsentwurf schon vor Wochen ausgedruckt und in meiner Mappe dabei.

Wie sich dann während der Vorlesestunde herausstellte, war der mir zuletzt zugesendete Entwurf an vielen Stellen geringfügig geändert worden. Meistens waren das nur korrigierte Rechtschreib-/Tippfehler oder kleinere Klarstellungen. Dafür, dass der Notar am Ende 44,- € netto für Dokumenten-, Post- und Telefongebühren kassiert hätte ich eigentlich erwartet, zumindest noch mal per E-Mail den aktualisierten Vertrag vorab zu bekommen.

Beim Vorlesen wurde dann eine Seite komplett vergessen (stellte sich erst eine halbe Seite später heraus, als die Vertreterin der Stadt und ich beide nicht mehr mitkamen)… 🙄

Mein Highlight war dann aber, als etwa bei Seite 20 (von knapp 30) die Vertreterin der Stadt die Vorlesung kurz unterbrach: „Ach ja, an dieser Stelle müssten wir dann noch den Hinweis einfügen, dass der Käufer über die Entscheidung des Stadtrats von Vorgestern informiert ist…“. Dieser besagte Stadtratsbeschluss betrifft uns indirekt (hat etwas mit dem Gesamtenergieverbrauch der Siedlung zu tun). Mein Verständnis war ja eigentlich, dass der Vertrag erst ausgehandelt und beim Notar schließlich „nur“ noch beurkundet wird.

Was soll’s. Wir hätten an der Stelle natürlich abbrechen können, an der Sache hätte das aber nichts geändert. Also haben wir in den sauren Apfel gebissen und die aufgenommene Änderung nach kurzer Prüfung spontan akzeptiert. Die genaue Formulierung war ohnehin praktisch nur informativ.

Die Urkunde mitsamt der Kostennote kamen schon drei Tage später per Post. Bei der Rechnung bin ich auch erst mal stutzig geworden. Ich hatte vorab ausgerechnet, mit welchen Notargebühren wir rechnen dürfen (geht z.B. hier). Leider ging die Rechnung nicht auf – beim „Geschäftswert“ war der Kaufpreis unseres Grundstücks plötzlich um 50% höher.

Zuerst dachte ich, dass da ein Fehler unterlaufen sei und wollte schon fast beim Notariat nachfragen. Eine kurze Recherche hat aber ergeben, dass das Vorkaufsrecht der Stadt nach §51 Abs. 1 GNotKG mit 50% des Kaufpreises bewertet wird. Im Nachhinein bin ich sogar froh, dass die mit 20% zu bewertende Bauverpflichtung da nicht auch noch draufgerechnet wurde… 😥

Ironie am Rande: einige Wochen später traf die Rechnung vom Grundbuchamt ein. Dort wurde der Kaufpreis „nur“ aufgrund der Bauverpflichtung nach §50 (3) GNotKG mit 20% Aufschlag bewertet. Glück gehabt?